Ausserordentliche Lage

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Besondere Situationen erfordern besondere Massnahmen. Das Wohl und die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeitenden liegen uns am Herzen. So schützen wir uns.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Dies hat auch für unseren Betrieb Folgen.

Ausstellung und Beratung
Ab sofort bedienen wir keine Laufkundschaft und unangemeldete Vertreterbesuche mehr. Beratungen in der Ausstellung werden nur noch nach Voranmeldung gemacht. Es dürfen sich max. 5 Personen inkl. Berater im Ausstellungsraum aufhalten und der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Bereits abgemachte Termine werden wie gewohnt durchgeführt, wir haben aber Verständnis, wenn Termine abgesagt werden. Neue Termine können bis auf Weiteres abgemacht werden. Die angeschlagenen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit sind einzuhalten.

Bürobetrieb
Die Mitarbeiter/innen arbeiten grundsätzlich via Home-Office. Damit die telefonische Erreichbarkeit garantiert ist, wird jedoch 1 Person das Büro besetzen.

Arbeiten auf den Baustellen
Diese werden normal ausgeführt und wir haben unser Personal angewiesen, die Verhaltensregeln einzuhalten und sich nicht in grösseren Gruppen aufzuhalten. Möchte ein Kunde einen bereits fixierten Ausführungstermin verschieben, haben wir Verständnis.

Warenfluss
Zurzeit können unsere Lieferanten produzieren. Jedoch kann es, bedingt durch die verschärften Ein-fuhrkontrollen, zu massiven Lieferverzögerungen und bei uns zu Verspätungen bei der Ausführung von Aufträgen kommen. Wenn es zu solchen Verzögerungen kommt, werden wir Sie als Kunde sofort informieren. Wir empfehlen, die Aufträge frühzeitig zu erteilen, damit wir mögliche Verzögerungen mitberücksichtigen können. Die besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus können ohne unser Verschulden im Einzelfall zu Verzögerungen in der Materiallieferung und damit in der fristgerechten Vertragserfüllung führen. Für diesen Fall lehnen wir in Anwendung von Art. 97 OR in Verbindung mit Art. 103 OR jede Haftung auf Schadenersatz ab.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Walter Suter, Inhaber